Planst du als Pferdebesitzer einen neuen Stall, Stallanbau oder auch einfach nur einen Weideunterstand für deine Pferde? Dann wartet der Gesetzes-Dschungel auf dich. – Grundsätzlich bekommst du deinen Stall im Außenbereich ohne Baugenehmigung nicht errichtet. Selbst beim Weideunterstand wird es schwierig.
Inhaltsverzeichnis
Beachte das Baurecht
Wenn du den Bau eines Stalls, Stallanbaus oder auch nur Weideunterstands planst, wirst du einer Fülle von rechtlichen Problemen gegenübergestellt. Grundsätzlich unterliegt der Bau eines Stalls der Genehmigungspflicht. Das regeln die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer, denn Bauordnungsrecht ist Ländersache. Wenn über dein Bauvorhaben bei der zuständigen Bauordnungsbehörde entschieden wird, ist es unter anderem wichtig, ob das Grundstück, auf dem du bauen möchtest, im Innenbereich, Außenbereich oder in einem Bebauungsplan deiner Gemeinde liegt. Im Innenbereich von Gemeinden darfst du als Hobbypferdehalter gegebenenfalls dein Vorhaben durchführen, wenn sich die Nachbarn nicht gestört fühlen und es in das Umfeld passt. Befindet sich dein Grundstück jedoch im Außenbereich, hast du als privater Pferdebesitzer kaum eine Chance, dein Bauvorhaben umzusetzen. Hier ist der Landwirt privilegiert. Er darf grundsätzlich Ställe errichten. Mit dieser Vorschrift wird dafür gesorgt, dass die Landschaft nicht zersiedelt wird. Liegt wiederum ein Bebauungsplan vor, hängt die Zulässigkeit des Stalls von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans ab.
Bauvoranfrage, Bauantrag
Generell ist es ratsam, die Genehmigungsfähigkeit deines Bauvorhabens durch eine Bauvoranfrage zu klären. Die Bauaufsichtsbehörden der Kommunen bieten in der Regel Sprechstunden zur Beratung an. Mit der Bauvoranfrage kannst du die grundsätzliche bauplanungsrechtliche Zulässigkeit deines Vorhabens abklären, bevor du den aufwendigeren Bauantrag stellst. Im Baugenehmigungsverfahren werden dann noch Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, des Immissionsschutzes, des Bodenschutzes und der Wasserwirtschaft geprüft.
Auch beim Weideunterstand bleibt es schwierig
Dringlichkeit ist beim Weideunterstand geboten. Wenn du deine Pferde immer oder über mehrere Stunden täglich auf der Weide hälst, bist du aus Tierschutzgründen verpflichtet, ihnen einen Witterungsschutz zur Verfügung zu stellen. Deine Tiere müssen sich vor Regen, Sturm und zu viel Sonne schützen können. Was der Tierschutz genau fordert ist in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ wiedergegeben (www.bmel.de). Ist kein natürlicher Schutz wie beispielsweise eine Baumgruppe auf der Weide vorhanden, musst du auf einen künstlichen Schutz zurückgreifen und den Tieren einen Unterstand aufstellen.
Möchtest du zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen im Außenbereich genehmigungsfrei einen Pferdeunterstand bauen, musst du dich mit Vorschriften des Baugesetzbuches und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) beschäftigen. Im § 65 BauO NRW wird geregelt, dass nur Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, nicht genehmigt werden müssen. Ansonsten unterliegt das Bauvorhaben der Genehmigungspflicht. Entsprechend musst du für deinen Weideunterstand eine Baugenehmigung einholen.
Da viele Pferdebesitzer damit konfrontiert sind, sich ihre Weideunterstände genehmigen lassen zu müssen, wird immer wieder nach Möglichkeiten gesucht, den Vorschriften geschickt auszuweichen. Alternative Lösungen stellen oft mobile Weidezelte und fahrbare Weidehütten dar. Mobile Pferdeboxen aus Panels können sich ebenso eignen.
Bessere Chancen auf Genehmigung mit „Fliegenden Bauten“
Mobile Weidezelte und fahrbare Weidehütten gelten als „Fliegende Bauten“. Im Unterschied zum Offenstall sind sie nicht über ein Fundament fest mit dem Erdboden verbunden. Sie werden nur durch Nägel im Boden verankert. Der Vorteil dieser „Fliegenden Bauten“ ist, dass für sie in vielen Fällen eine Baugenehmigung nicht notwendig ist. Das heißt aber nicht, dass du hier keine Vorschriften beachten musst. „Fliegende Bauten“ darfst du nicht dauerhaft und nicht überall aufstellen und standsicher müssen sie natürlich auch sein. Ebenfalls sind andere rechtliche Vorgaben wie zum Beispiel die des Landschafts- oder Immissionsschutzes hier genauso zu beachten.
Fazit
Das von dir geplante Bauvorhaben muss nach dem Baugesetzbuch, wenn es im Außenbereich liegt, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, damit es zulässig ist. Ist es unklar, ob eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben überhaupt erteilt werden kann, empfiehlt sich über die Bauvoranfrage zu klären, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Jede Behörde entscheidet eigenständig. Da immer auch Ermessensspielräume bei der Beurteilung miteinfließen, kann es sein, dass eine Behörde anders entscheidet als eine andere. Am besten wird im Vorfeld mit dem Sachbearbeiter geklärt, welche Punkte für eine Genehmigung genau zu erfüllen sind. Auch wenn du einen Weideunterstand für deine Pferde planst, bespreche mit den zuständigen Bearbeitern, ob und auf welche Weise in deiner Gemeinde genehmigungsfreie Lösungen möglich sind. Du kannst dir mit dieser Vorgehensweise viel Ärger und Kosten ersparen.
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068
https://www.profizelt24.de/Partyzelte-Pavillon/Fliegende-Bauten-Rechtliches-beim-Zeltaufbau/
https://www.barnboox.de/pferdewissen/haltung/weidemanagement/witterungsschutz-auf-der-weide/
https://pferdesachen.net/pferdeweide/weidezelt/#Unterstand_fuer_Pferde_ohne_Baugenehmigung
https://www.harms-info.de/privilegiertes-bauen-im-aussenbereich
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