Mit einer neuen Tierschutzverordnung will die Bundesregierung den Schutz von Hunden verbessern und ihre Rechte stärken. Geplant sind unter anderem eine Gassi-Pflicht und das Verbot der Kettenhaltung. Kommen soll die neue Verordnung im Laufe des nächsten Jahres.
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Mehr Schutz für Haustiere
Tierschutz ist in Deutschland unter anderem auch Sache des Bundeswirtschaftsministeriums und die aktuelle Wirtschaftsministerin Julia Klöckner macht sich aktuell verstärkt für den Schutz für Hunde stark. Ende August stellte die CDU-Politikerin ihre Pläne für eine neue Hundeverordnung vor, die im nächsten Jahr in Kraft treten soll.
Ziel der Verordnung ist es, eine artgerechte Haltung sicherzustellen. Dafür hat das Ministerium im Vorfeld eng mit Experten zusammengearbeitet, um passende Richtlinien zu erarbeiten. Die neue Hundeverordnung soll das bisherige Tierschutzgesetz ergänzen, das zwar eine tierschädliche Haltung bereits verbietet, in vielen Fällen aber zu ungenau oder schwammig formuliert ist. Die kommenden Regelungen dürften den Behörden nun mehr Handlungsspielraum geben, um Hunde besser und stärker zu schützen. Spannend bleibt allerdings die Frage, wie konkret die Bestimmungen kontrolliert und durchgesetzt werden sollen.
Hunde bekommen garantierten Auslauf
Die wichtigste neue Regelung für die meisten Hunde und ihre Besitzer dürfte vermutlich das Recht auf Auslauf sein. Der geplanten Verordnung zufolge muss jeder Hund mindestens zweimal am Tag Auslauf im Freien bekommen, wobei die Gesamtdauer mindestens eine Stunde an der frischen Luft betragen sollte. Grundsätzlich kann dabei auch der eigene Garten mit zum Auslauf im Freien gezählt werden. Es ist also nicht verpflichtend, dass ein Hundebesitzer tagtäglich mit seinem Vierbeiner tatsächlich auch einen Spaziergang macht. Trotzdem wird dies empfohlen. Da der Garten zu wenig Neues wie Duftspuren oder visuelle Reize bietet, sind Spaziergänge immer zu bevorzugen.
Wichtig ist dabei, dass die Tiere natürlich nicht zum Gassi gehen gezwungen werden sollen. Gerade ältere Hunde, die es gar nicht mehr schaffen würden, eine Stunde am Tag draußen herumzulaufen, werden im Entwurf für die Verordnung explizit ausgenommen. Dies gilt allerdings nicht für ihre Halter. Auch wenn der Besitzer selbst aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage sein sollte, mit seinem Hund Gassi zu gehen, muss er trotzdem dafür sorgen, dass das Tier seinen Auslauf bekommt. Hohes Alter der Halter darf sich nicht negativ auf das Leben ihrer Hunde auswirken.
Grundsätzlich verboten werden soll zudem die sogenannte Anbindehaltung. In Zukunft wird es also nicht mehr erlaubt sein, den Hund tagtäglich an einer Leine oder Kette zu halten. Ein paar wenige Ausnahmen sollen maximal im Zuge einer Arbeitstätigkeit der Hunde möglich sein. Zudem darf ein Hund auch nicht mehr den ganzen Tag allein gelassen werden. Jeder Besitzer muss sicherstellen, dass die Vierbeiner eine Bezugsperson haben, die sie mehrfach am Tag besucht und betreut.
Strengere Vorschriften für Züchter
Neben Haltern müssen sich auch Hundezüchter ab dem kommenden Jahr auf strengere Vorschriften einstellen. Die neue Hundeverordnung sieht vor, dass in Zukunft nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen von einer Person betreut werden dürfen. Diese Beschränkung gilt aber wohl nur für die gewerbliche Züchtung. Allerdings ist es in der privaten Züchtung eher selten, dass die Zahl von drei Hündinnen überschritten wird.
Weiterhin wird die Hundeverordnung in Zukunft konkrete Vorgaben für die Wurfkiste definieren. So muss die Kiste, die zur Aufzucht der Welten in den ersten Wochen genutzt wird, grundsätzlich eine Temperatur von 18. Grad aufweisen. Darüber hinaus haben auch schon die kleinen Hunde ein Recht auf Auslauf. Mindestens einmal pro Tag muss dieser gewährleistet sein. Bei den Vorgaben stützt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium erneut auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, denen nach Bewegung und Kontakt mit der Umwelt gerade zu Beginn enorm wichtig für die Entwicklung von Hunden sind.
Qualzuchtmerkmale sollen nicht mehr ausgestellt werden
Ein weiterer Fokus der neuen Regelungen liegt auf sogenannten Qualzuchtmerkmalen. So ist geplant, dass bei Hundeausstellungen in Zukunft keine Tiere mehr präsentiert werden dürfen, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Zu diesen Merkmalen zählt das Bundeslandwirtschaftsministerium unter anderem:
– das Fehlen oder Umgestalten von Körperteilen oder Organen, sodass Leiden, Schäden oder Schmerzen auftreten
– Leiden, die aufgrund von Verhaltensstörungen auftreten
– wenn die Haltung des Tieres nur unter Schmerzen oder Leiden möglich ist
– wenn Kontakt mit Artgenossen zu Schmerzen oder Leiden bei dem Hund oder dem Artgenossen führt
Voraussetzung für das Eintreten des Verbotes ist die Tatsache, dass es sich um ein erblich bedingtes Merkmal handelt. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass die Züchtung solcher Tiere generell unattraktiver wird, da eine Ausstellung nicht mehr erfolgen darf. Dies dürfte, zumindest den Hoffnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge, auch zu einem Rückgang der Nachfrage nach entsprechend gezüchteten Hunden führen.
Wie wird die neue Hundeverordnung kontrolliert?
Mit den neuen Vorgaben stellt sich für viele Hundebesitzer natürlich auch die Frage, wie deren Einhaltung in Zukunft kontrolliert werden soll. Generell sind dafür auch weiterhin die lokalen Veterinärbehörden zuständig, die auch aktuell schon die Einhaltung der Tierschutzgesetze überprüfen. Halter müssen nun allerdings keine Angst haben, dass nun jeden Tag ein behördliche Aufsichtsperson bei ihnen klingelt, um den täglichen Gassi-Gang zu überprüfen.
Die Hundeverordnung zielt vor allem darauf ab, den Behörden konkretere Richtlinien an die Hand zu geben, sodass sie bei einer Misshandlung eines Tieres eher und konsequenter eingreifen können. Gerade in Hinblick auf Zwinger- und Leinenhaltung konnten die Hunde in den vergangenen Jahren nicht so geschützt werden, wie es das Tierschutzgesetz eigentlich beabsichtigt. Dies soll sich in Zukunft nun ändern und damit dabei helfen, dass weniger Hunde schlecht behandelt werden.
Quellen:
bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2020/200817-tierschutzhundeverordnung.html
diehundezeitung.com/deutsche-bundesregierung-entwirft-neue-regeln-fuer-hundehaltung-zucht/
web.de/magazine/ratgeber/haustiere/hundehalter-neues-gesetz-regeln-bedeuten-hund-auslauf-35002782
das-lieblingsrudel.de/neues-gassi-gesetz-ab-2021/
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© Pixabay / Peggychoucair
So sehe ich das auch, Danke für den klasse Artikel.