Grundsätzlich mögen die meisten Menschen Hunde sehr gerne. Wenn Hundehalter jedoch den Hundekot nicht sachgemäß entfernen, stellt dieser ein echtes Ärgernis dar. Schließlich sind die tierischen Hinterlassenschaften nicht nur geruchsintensiv, sie können auch gefährlich für deine Gesundheit sein. Dennoch verzichten manche Halter darauf, die Häufchen ihres Vierbeiners in fremden Gärten oder auf öffentlichen Gehwegen zu entfernen. Betroffene finden das unerhört – zu Recht.
Wie kannst du gegen Hundekot auf deinem Grundstück vorgehen? Und welche Geldbußen sowie Gesetzesregelungen sollten Tierhalter und Anwohner kennen? Erfahre mehr dazu in unserem Ratgeber!
Inhaltsverzeichnis
Hundekot liegen lassen auf öffentlichen Plätzen – darf man das?
Hundekot liegenzulassen ist auch unabhängig von einer möglichen Geldbuße immer eine schlechte Idee. Schließlich ist es wahrscheinlich, dass ein Fußgänger hineintritt. Das ist für diesen ärgerlich und kann unangenehme Folgen haben. Bedenke, dass sich der Betroffene womöglich auf einer Dienstreise befindet. Vielleicht kann er erst in vielen Stunden den Hundekot am Schuh entfernen. Außerdem birgt Hundekot durch mögliche Krankheitserreger immer gesundheitliche Gefahren. Kinder können ihn beim Spielen berühren. Auch deswegen solltest du Hundekot stets entfernen.
Bußgeld Hundekot: Was sagt der Bußgeldkatalog der einzelnen Bundesländer?
Hinterlassener Hundekot bringt viele Nachteile mit sich. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass die Bundesländer Bußgelder für das unbewusst oder bewusst vergessene Häufchen auf öffentlichen Plätzen verhängen. Auch Gehwege gelten als öffentliche Plätze. Wenn ein Hundebesitzer den Kot seines Hundes beim Gassi gehen nicht aufsammelt, handelt er ordnungswidrig. Ein bundesweit geltendes Gesetz für das Entfernen von Hundekot gibt es jedoch nicht.
Als Strafe für den hinterlassenen Hundekot müssen Hundehalter je nach Bundesland mit einer Geldbuße von zehn Euro bis hin zu 150 Euro rechnen. Diese kann in den Gemeinden noch variieren.
MERKE:
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Ist Hundekot im Gemeinschaftsgarten oder im privaten Garten strafbar?
Hundekot kann sowohl in einem gemeinschaftlich genutzten Garten eines Mehrparteienhauses als auch in einem privaten Vorgarten für Ärger sorgen.
Was passiert, wenn Hundehalter den Hundekot im Gemeinschaftsgarten nicht beseitigen?
Wenn Hundekot in gemeinschaftlich genutzten Gärten liegen bleibt, droht Ärger. Der Haufen stinkt nicht nur, sondern er zieht auch Insekten an und kann Krankheitserreger beinhalten. Damit stellt er ein gesundheitliches Risiko für die Bewohner dar – insbesondere Kinder sind gefährdet.
Du bist Mieter und ärgerst dich über Hundehaufen von einem Hund eines anderen Mieters? Der Aufenthalt im Gemeinschaftsgarten ist dadurch beeinträchtigt. Um das Problem anzugehen, solltest du als erstes mit dem Hundehalter sprechen. Gegebenenfalls ist er einsichtig und es kommt nie wieder vor. Wenn doch wieder Hundekot den Gemeinschaftsgarten verschmutzt, machst du deinen Vermieter darauf aufmerksam. Dieser kann ein Schreiben aufsetzen, das Hinweise auf das Verbot sowie mögliche Konsequenzen enthält.
Ein Vermieter kann seinen Mieter abmahnen, falls dieser die Hinterlassenschaften seines Hundes auf einem Gemeinschaftsgrundstück nicht beseitigt. Wenn sich die Fälle wiederholen, kann der Vermieter nach erfolglosen Mahnungen sogar fristlos kündigen.
HINWEIS:
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Was tun gegen Hundekot in einem privaten Vorgarten?
Wenn es auf deinem eigenen Grundstück immer wieder zu unschönen Vorfällen mit liegengelassenem Hundekot kommt, ist deine schlechte Laune verständlich. Das sieht hässlich aus, stinkt und die gesundheitlichen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Außerdem zieht der Hundekot im Vorgarten nicht nur Insekten an, sondern auch andere Hunde. Das kann zur Folge haben, dass sich dein Vorgarten zum Hundeklo des Wohnviertels entwickelt.
Hundehalter sind für ihren frei herumlaufenden Hund und damit auch für seine Hinterlassenschaften verantwortlich. Fremde Vorgärten dürfen nicht gestört werden, Hunde dürfen sich hier nicht erleichtern.
Doch was kannst du gegen fahrlässige Frauchen und Herrchen unternehmen? Die fremden Hundehalter findet man meist schwer und man stellt sie schwer zur Rede.
Vorgehen: Vermeiden von Kot im Vorgarten
- Stelle ein entsprechendes Schild im Vorgarten auf!
- Nimm auf das Schild einen Hinweis für mögliche Geldstrafen auf!
- Halte die Augen offen, mache den Missetäter ausfindig und sprich ihn an. In der Regel sind es nämlich immer wieder dieselben Hundehalter, die den Kot ihres Tieres nicht entfernen.
Mit dem Schild verbietest du Hunden dein Grundstück zu betreten und dir steht als Eigentümer ein Unterlassungsanspruch zu. Damit kannst du vom Hundehalter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Der Hundehalter muss dann dafür sorgen, dass sein Hund dein Grundstück nicht mehr betritt. Ansonsten muss er mit einem Strafgeld rechnen. Ggf. muss er hinterlassenen Hundekot entfernen.
TIPP:
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Hundekot nicht beseitigen: Darum ist es kein Kavaliersdelikt!
Grundsätzlich dient das Beseitigen des Hundehaufens dem Allgemeinwohl. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Hunde die Häufchen auf einem Feld, dem Gehsteig oder in einer Hauseinfahrt hinterlassen.
Hundekot kann Parasiten wie Würmer beheimaten, an denen auch der Mensch erkrankt. Zum Beispiel können Giardien beim Hund, wenn sie auf Kinder oder Erwachsene mit Immunschwäche übertragen werden, Symptome auslösen. Außerdem stellen die Hundehaufen in den Sommermonaten eine echte Geruchsbelästigung dar.
All das wissen zum Glück die meisten Tierhalter und beseitigen die Häufchen ihrer Lieblinge. Dennoch gibt es Personen, die den Kot nicht entfernen – trotz der möglichen Konsequenzen wie Bußgelder. Sei es, weil sie das entsprechende Zubehör wie Hundekotbeutel vergessen oder weil sie schlicht uneinsichtig sind.
Für ein entspanntes Miteinander sollte jeder Hundehalter Verantwortung übernehmen und die Hinterlassenschaften seines Tieres ordnungsgemäß entfernen. Der Hund an sich kann nichts für den Ärger unter den Zweibeinern. Er geht lediglich seinem natürlichen Bedürfnis nach. Der Tierhalter ist also angehalten seiner Pflicht nachzukommen und für ein entspanntes Miteinander zu sorgen.
Abschließende Checkliste: Tipps, um Hundehalter an ihre Pflicht zu erinnern
- Sprich mit deinem Vermieter, wenn Hundebesitzer Exkremente in gemeinsam genutzten Bereichen liegengelassen! Der Vermieter sucht dann den Kontakt mit den Mietern.
- Stelle gut sichtbar ein Schild im Garten auf, das an das Beseitigen von Hundekot und die mögliche Geldstrafe erinnert!
- Beobachte, ob ein bestimmter Hundehalter die Häufchen nicht beseitigt! Falls das zutrifft: Suche ein sachliches Gespräch oder wende dich auf postalischem Wege an ihn. Hole dir im Zweifelsfall Unterstützung durch eine weitere Person.
- Wende dich an deine Stadt oder Gemeinde als Ansprechpartner!
HINWEIS:
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Quellen:
bussgeldkatalog.org/umwelt-hundekot/
t-online.de/heim-garten/garten/id_88511170/hundehaufen-im-garten-so-verhindern-sie-laestige-hinterlassenschaften.html
t-online.de/leben/familie/id_80814942/bis-zu-10000-euro-strafe-urteil-zur-beseitigung-von-hundekot.html
ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/hundekot
vergleichen-und-sparen.de/blog/der-streit-um-den-hundehaufen-wann-wird-es-fuer-hundehalter-teuer/
stallbedarf24.de/ratgeber/giardien-beim-hund-alles-wissenswerte-zu-ursachen-symptomen-und-behandlung/
Bildnachweis:
© Pixabay / gamagapix
Was kann ich machen, wenn ein Hundehalter die Kackbeutel über meinen zwei Meter hohen Zaun auf’s Grundstück wirft?
Es ist offensichtlich, dass er uns provozieren/beleidigen will. Es geht schon mehrere Jahre so. In unregelmäßgen Abständen finden wir immer wieder die schwarzen Kotbeutel auf unserem Grundstück oder auf dem Weg davor.
Wir haben dort eine Werkstatt. Aktuell steht dort ein fast 100jähriger Oldtimer zur Reparatur. Heute finde ich den altehrwürdigen Wagen mit Scheiße beschmissen vor … der Kotbeutel lag aufgerissen auf dem Fahrzeugdach … ich hätte heulen können …
Neben unseren Grundstück ist ein öffentlicher Weg. Kameras sind also wohl nicht zulässig. Aber ich kann mich nicht tagelang auf die Lauer legen. Was kann man tun? Ich will den Drecksack drankriegen.
Hallo Herr Büttner,
es tut mir leid zu hören, dass Sie solch unangenehme Erfahrungen machen müssen. Dies ist in der Tat eine schwierige Situation und ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen. Hier sind ein paar Vorschläge, wie Sie möglicherweise mit der Situation umgehen können:
Dokumentation starten:
Beginnen Sie damit, die Vorfälle zu dokumentieren, wenn Sie dies noch nicht getan haben. Nehmen Sie Datum, Uhrzeit und ggf. Fotos auf. Dies wird helfen, ein klares Bild des Problems darzustellen und als Beweismittel zu dienen, wenn Sie rechtliche Schritte einleiten.
Polizei & Ordnungsamt informieren:
Es wäre ratsam, diese Vorfälle bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder dem Ordnungsamt zu melden. Es könnte sich um Belästigung oder Sachbeschädigung handeln, was beides strafbare Handlungen sind. Auch wenn die Behörden nicht sofort handeln können, werden Ihre Beschwerden registriert und könnten im Laufe der Zeit dazu beitragen, einen stärkeren Fall aufzubauen.
Anwalt einschalten:
Sie könnten auch einen Anwalt konsultieren, um Ihre Optionen zu besprechen. Ein Anwalt kann Sie darüber informieren, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können und ob es sinnvoll wäre, den Vorfall vor Gericht zu bringen.
Gespräch mit dem Hundehalter suchen:
Wenn Sie sicher sind, wer der Hundehalter ist, könnten Sie versuchen, das Gespräch mit ihm zu suchen und Ihre Besorgnis auszudrücken. Es könnte sein, dass der Hundehalter sich der Auswirkungen seiner Handlungen nicht vollständig bewusst ist.
Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen:
Teilen Sie das Problem mit Ihren Nachbarn. Es ist möglich, dass sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder zusätzliche Informationen haben, die bei der Identifizierung des Täters hilfreich sein könnten. Es kann auch dazu beitragen, das Bewusstsein in der Nachbarschaft zu erhöhen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Kameras installieren:
Trotz Ihrer Bemerkung über die Nichtzulässigkeit von Kameras, würde ich empfehlen, sich bei der zuständigen Stelle zu erkundigen. In bestimmten Situationen und mit angemessenen Datenschutzmaßnahmen können Überwachungskameras manchmal eingesetzt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Ratschläge sind und ich keine Anwältin bin. Die genauen rechtlichen Schritte, die Sie unternehmen sollten, können je nach lokalem Recht variieren.
Beste Grüße,
Birgit Lorbacher